Das kommt von der EU dieses Jahr damit verkaufen mehr Spaß macht
1. Der Widerrufsbutton (Juni 2026)
Worum geht’s? Wie besprochen: Kunden müssen den Widerruf mit zwei Klicks auslösen können.
Die Gefahr: Abmahnungen ab dem ersten Tag (19.06.2026). Da das Gesetz sehr formale Anforderungen an die Beschriftung („Vertrag widerrufen“) stellt, ist das ein gefundenes Fressen für spezialisierte Kanzleien.
2. Die Verpackungs-Keule (PPWR – August 2026)
Ab dem 12. August 2026 greift die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) unmittelbar.
Leerraum-Verbot: Es wird verboten, „unnötig“ große Kartons zu verwenden. Wenn Ihre Schmuckbox in einem riesigen Versandkarton mit 50 % Luftpolsterfolie reist, könnte das theoretisch beanstandet werden.
Recycling-Pflicht: Verpackungen müssen nachweislich recyclingfähig sein. Als Händler müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Lieferanten Ihnen das schriftlich bestätigen (Konformitätserklärung).
EPR-Wahnsinn: Die Registrierungspflicht in jedem einzelnen EU-Land, in das Sie liefern, wird noch strenger kontrolliert.
3. Das Ende von „Grün & Nachhaltig“ (September 2026)
Die sogenannte EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers) wird ab dem 27. September 2026 verbindlich.
Werbe-Verbot: Begriffe wie „umweltfreundlich“, „öko“ oder „klimaneutral“ sind faktisch verboten, wenn Sie nicht eine wissenschaftlich fundierte, zertifizierte Studie für genau dieses Produkt vorliegen haben.
Das betrifft Sie direkt: Falls Sie etwa mit „nachhaltigen Lab-Opalen“ werben, müssen Sie ab September 2026 sehr vorsichtig sein. Ohne anerkanntes Siegel oder detaillierte Ökobilanz ist solche Werbung ein hohes Abmahnrisiko.
4. Das EU-Gewährleistungs-Label (September 2026)
Ebenfalls ab dem 27. September 2026 kommt ein europaweit einheitliches Label für Garantien.
Was ist neu? Es gibt ein standardisiertes Icon/Label, das dem Kunden zeigt: „Hier hast du 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung“. Wenn Sie zusätzlich eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie geben, müssen Sie ein spezielles EU-Garantielabel verwenden. Das soll die Vergleichbarkeit erhöhen, bedeutet für Sie aber: Templates anpassen.
HexenbesenShop
·3 months agoLaut KI ist ein Foto ein rechtlich bindender Teil der Produktbeschreibung!
HexenbesenShop
·3 months ago@MonShopDE mache ich - wollte das eben mit den "Onwalts" klären- da ist aber gerade niemand. Ich wollte nur wissen ob Fotos nicht Teil der Produktbeschreibung sind? Aber vielleicht weis das hier ja noch jemand und wir kriegen eine Antwort.
HexenbesenShop
·3 months agoNoch eine Frage zu "LEERRAUM-VERBOT!! Wenn ich zerbrechliches versende und deshalb zum SCHUTZ meines Artikels mehr Leerraum verwende zum Polstern etc...wer bestimmt oder besser kontrolliert das denn dann? Wieviel Leerraum ist dann "erlaubt"? Wie "vorsichtig" die Post mit zerbrechlichen Sachen umgeht wissen wir ja alle...müsste die EU dann nicht auch ein "Fussball-Verbot für Versandgüter" erlassen? Dieser Irrsinn ist nicht mehr zu verstehen...
HelenaBlauerose
·3 months agoDazu hatten wir vor kurzem erst herausgefunden, dass es durchaus erlaubt ist, mehr Leerraum zu lassen, wenn es der Produktsicherheit dient oder der Gegenstand einfach zu klein ist, sodass kein Label mehr aufgedruckt werden könnte. Wir müssen uns doch jetzt nicht alle paar Tage über die gleichen Sachen neu den Kopf zerbrechen. 🤪
HexenbesenShop
·3 months ago@XieXieXie Die Liste hilft den Überblick des Wahnsinns nicht zu verlieren!!
@MonShopDE Wäre es eine Lösung( falls erlaubt!!) Das Gewährleistungslabel als Foto eben bei den Fotos als letztes Bild, bei jedem einzelnen Artikel einzustellen? Muss ich mal mit der Rechtsabteilung klären, denn dann wäre es aus den Produktbeschreibungen raus und trotzdem vorhanden?
MonShopDE
·3 months agoMit der Rechtsabteilung 😂 also bei Onwalt auf der Seite stand, man müsse es der Produktbeschreibung beifügen - vermutlich kommen wir nicht drumherum! Falls du etwas erfährst, wäre ich sehr gespannt, ob ein Foto ebenfalls möglich wäre
MonShopDE
·3 months agoDanke @XieXieXie ich hatte mir vor einigen Tagen die gleiche Liste neben den Rechner gehängt *;)
Das Gewährleistungs-Label finde ich, naja, nicht sehr schön gestaltet und das wird sich richtig hübsch in den Produktbeschreibungen machen - nochmal mehr Text!
Die EmpCo-Richtlinie finde ich grundsätzlich gut um irreführende Umweltaussagen zu minimieren. Trotzdem eine neue Richtlinie, mit der wir uns auseinandersetzen und ggf. Texte anpassen müssen. Werde da die Anwälte fragen, was ich sagen darf und was nicht.
Für alle, die KI-Bilder nutzen, kommt noch die Kennzeichnung von KI generierten Bildern hinzu (ca. ab August 2026) - z.B. für Hintergründe
Es ist enorm viel - zusätzlich noch EPR und Widerrufs-Button. Wie soll das ein Mico-Business ohne eigene Büroabteilung, Finanzbuchhaltung und Recherche-Teams neben der laufenden Arbeit stemmen?
@HelenaBlauerose am Donnerstag ist der Termin im Parlament. Ich bin sehr gespannt, was und ob wir dort etwas Genaues erfahren werden
XieXieXie
OP3 months agoStimmt MonShopDE , KI Bilder Kennzeichnung habe ich vergessen.
Meine Lösung ist alle Produktbeschreibungen ergänzen.
Danke MonShopDE.
Wenn ich hier schreiben würde ,was ich von all dem halte, würde ich sofort gesperrt.
HelenaBlauerose
·3 months agoHat denn schonmal irgendwer ne neue Liste gesehen, welche Länder ab Juli Freigrenzen für die Lizenzen haben und wie hoch die sind?
XieXieXie
OP3 months agoHallo Helena,das Problem sind nicht die Freigrenzen, sondern:
Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) schreibt vor, dass jeder Händler, der keine Niederlassung in dem Land hat, in das er liefert, dort einen Bevollmächtigten (Authorized Representative) benennen muss (Artikel 45 Abs. 3 PPWR).
Es gibt ab diesem Stichtag keine Ausnahme mehr nach dem Motto: „In Land X geht es auch ohne“. Da die Verordnung eine EU-Verordnung ist, gilt sie unmittelbar in jedem Land gleich – ohne dass die Länder eigene Spielräume für Ausnahmen bei kleinen Händlern haben.
( ab 12.8.2026)
HelenaBlauerose
·3 months agoJa, sieht wohl so aus, als ob die Info von Annaleas Abgeordnetem Unsinn war. Die einzige Erleichterung für Kleinstunternehmen ist eine vereinfachte Dokumentationspflicht was die Zusammensetzung und Recyclingquote betrifft. Was natürlich ein Lacher ist, weil wir uns den Versand dann eh nicht mehr leisten können.
XieXieXie
OP3 months agoHallo Helena, es gibt noch eine kleine Hoffnung:
Hier nachzulesen:
https://www.europarl.europa.eu/legislative-train/theme-a-new-plan-for-europe-s-sustainable-prosperity-and-competitiveness/file-omnibus-viii-environment-authorised-representative-for-epr
Vorschlag für eine Verordnung zur Aussetzung der Anwendung der Vorschriften über die Bestellung eines Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung für Batterien und Altbatterien sowie Verpackungen und Verpackungsabfälle
In „Ein neuer Plan für Europas nachhaltigen Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit“
Im Rahmen ihres Engagements zur Verbesserung des regulatorischen Umfelds der EU und zur Verringerung der Belastungen für die Industrie, im Einklang mit dem Draghi-Bericht über die Zukunft der Wettbewerbsfähigkeit der EU, legte die Europäische Kommission am 10. Dezember 2025 ihr achtes Omnibuspaket vor, das auf die Vereinfachung der EU-Vorschriften im Bereich Umwelt abzielt.
Das umfassende Umweltpaket, bestehend aus sechs Gesetzesvorschlägen, zielt auf Gesetze in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Betrieb von Industrieanlagen, Verwaltung von Geodaten und Umweltgenehmigungen ab.
Dieser konkrete Verordnungsvorschlag beinhaltet gezielte Änderungen an folgenden Punkten:
die EU-Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542)
die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Verordnung (EU) 2025/40).
Konkret würde die Verordnung die entsprechenden Bestimmungen der Batterieverordnung und der Verpackungsverordnung bis zum 1. Januar 2035 aussetzen, die die Bestellung eines Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Hersteller mit Sitz in der EU, die ihre Produkte in anderen Mitgliedstaaten als dem, in dem sie ihren Sitz haben, verkaufen, vorschreiben.
Produzenten, die bereits einen solchen Vertreter benannt haben, könnten ihre bestehenden Vereinbarungen beibehalten, während die Kosten und der Verwaltungsaufwand für Produzenten, die keinen Vertreter ernennen möchten, verringert würden.
Im Parlament ist der Ausschuss für Umweltfragen, Klima und Lebensmittelsicherheit (ENVI) für das Thema zuständig. Am 19. Januar 2026 tauschte sich der ENVI-Ausschuss mit der Umweltkommissarin Jessika Roswall über das Umweltpaket aus. Ingeborg Ter Laak (EVP, Niederlande) wurde am 11. März 2026 zur Berichterstatterin ernannt. Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) wird eine Stellungnahme abgeben.
HelenaBlauerose
·3 months ago@XieXieXie also 2035 würde mir ja voll reichen. Dann bin ich 70 und will eh nicht mehr so viel arbeiten 😅
Holzwirkstatt
·3 months agoHallo
Wenn das so weiter geht, habe ich keine Zeit mehr meine Artikel herzustellen, weil ich die meiste Zeit am Computer verbringen muss um den ganzen Behördenkram zu machen und der minimale Gewinn wird durch die entsprechenden Kosten aufgefressen. Kleinen Einzelunternehmen wird das Leben/Verkaufen immer schwieriger gemacht, warum?