Bevollmächtigter EU-Länder Verpackungsverordnung
Hallo zusammen, das Thema wabert ja schon länger umher, aber die Deadline rückt näher, daher wollte ich es noch mal aufmachen.
Ab 12.08.2026 tritt die neue Verpackungsverordnung in Kraft, die u.A. besagt, dass man bei Versand ins EU-Ausland in jedem (!) Land, in das man sendet, einen Bevollmächtigten sitzen haben muss. Das EU-Parl diskutiert darüber, dass evtl. diese Regel für Kleinunternehmer ausgesetzt wird, aber die erste Lesung im Parlament dazu ist für den 05.10.26 angesetzt und bei der geringen Geschwindigkeit der Gesetzgebung in der EU wird da dieses Jahr nicht mehr passieren. Das bedeutet, dass die neue Regel erstmal in Kraft treten und auch bleiben wird.
Das heißt: Sendungen aus Deutschland in andere EU-Länder sind nicht mehr zulässig - außer man hat viele Bevollmächtigte, die man natürlich einzeln bezahlen muss.
Meine Frage an euch: Kennt ihr irgendwelche Lösungen dafür, bzw. was macht ihr? Denn ich vermute, es wird euch ähnlich wie mir gehen, dass der Umsatz aus dem EU-Ausland nicht gerade gering ist.
Danke, viele Grüße
Quellen:
Bevollmächtigtenzwang für ausländische Hersteller ab 12.08.2026 (1. Update) - Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) 2026
EU-Verpackungsrecht: Die wichtigsten Händlerpflichten nach der Neuregelung